Für welche der folgenden Leistungen werden keine Abzüge vorgenommen?
Für Folgendes werden keine Abzüge vorgenommen: 1. Öffnung jeweils bis zu 1000 cm² oder 0,1 m² [1 m²]. 2. Enden von Balken, Pfosten, Sparren, Pfetten usw. mit einem Querschnitt von bis zu 500 cm² oder 0,05 m². 3. Grundplatten, Wandplatten, Lager von Chajjas und dergleichen bis zu einer Tiefe von 10 cm (4"). Lager von Boden- und Dachplatten dürfen nicht vom Mauerwerk abgezogen werden.