Die tatsächliche Landeentfernung ist die Entfernung, die beim Landen und Bremsen bis zum vollständigen Stillstand (auf einer trockenen Landebahn) nach dem Überschreiten der Landebahnschwelle bei 50 Fuß verwendet wird. und Erforderliche Landestrecke ist die Entfernung, die durch Anwenden eines Faktors auf die tatsächliche Landestrecke abgeleitet wird.