✖Der ursprüngliche Wert von Vermögenswerten zu Beginn der Nutzungsdauer bezieht sich auf die Anschaffungs- oder Anschaffungskosten eines materiellen Vermögenswerts bei seiner ersten Inbetriebnahme.ⓘ Ursprünglicher Wert der Vermögenswerte bei Dienstbeginn [V] | | | +10% -10% |
✖Der Restwert des Vermögenswerts am Ende seiner Nutzungsdauer bezieht sich auf den Betrag, den der Vermögenswert voraussichtlich wert sein wird, wenn er am Ende seiner Nutzungsdauer ausgemustert oder veräußert wird.ⓘ Restwert des Vermögenswerts am Ende der Nutzungsdauer [Vs] | | | +10% -10% |
✖Der jährliche Zinssatz ist der Betrag, ausgedrückt als Prozentsatz des Kapitals, den ein Kreditgeber einem Kreditnehmer für die Nutzung von Vermögenswerten auf jährlicher Basis berechnet.ⓘ Jahreszinssatz [i] | | | +10% -10% |
✖Die Anzahl der Jahre in der tatsächlichen Nutzung bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein bestimmter Vermögenswert in einem geschäftlichen oder betrieblichen Kontext aktiv eingesetzt oder für seinen beabsichtigten Zweck genutzt wurde.ⓘ Anzahl der Jahre im tatsächlichen Gebrauch [a] | | | +10% -10% |
✖Die Nutzungsdauer bezieht sich auf den geschätzten Zeitraum, in dem der Vermögenswert voraussichtlich wirtschaftlichen Nutzen bringt und für seinen beabsichtigten Zweck genutzt wird.ⓘ Lebensdauer [n] | | | +10% -10% |