✖Die nach zwei Halbwertszeiten verbleibende Substanzmenge ist definiert als die Menge, die nach dem radioaktiven Zerfall zum Zeitpunkt = t übrig bleibt. Er entspricht dem (1/4)-fachen des Anfangsbetrags.ⓘ Menge der Substanz, die nach zwei Halbwertszeiten übrig bleibt [Nt(2)]
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