✖Die nach drei Halbwertszeiten verbleibende Substanzmenge ist definiert als die Menge, die nach dem radioaktiven Zerfall zum Zeitpunkt = t übrig bleibt. Er entspricht dem (1/8)-fachen des Anfangsbetrags.ⓘ Menge der Substanz, die nach drei Halbwertszeiten übrig bleibt [Nt(3)]
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